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In welchem Fall kann man den Reiserücktritt geltend machen ?

Sie, als Reisender können bis zum Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Beim Reiserücktritt müssen Sie nicht den Reisepreis entrichten, jedoch kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, die in der Regel einem nicht unerheblichen Teil des Reisepreises entspricht.

Um sich für den Fall des Reiserücktritts gegen Entschädigungsforderungen des Reiseveranstalters abzusichern, kann eine Reiserücktritt Versicherung Reiserücktritt Versicherung abgeschlossen werden.

Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen (höhere Gewalt) unmöglich und war dies bei der Buchung noch nicht vorhersehbar, besteht für Sie wie für den Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall ist eine Entschädigung nicht vorgesehen.

Wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen von der Reise zurückzutreten.

Haben Sie bis zu einer von Ihnen gesetzten Frist unter Androhung des Reiserücktritts vom Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein erhalten, können Sie nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz verlangen.

Entschädigung des Reiseveranstalters bei Reiserücktritt - ohne Reiserücktritt Versicherung

Im Falle des Reiserücktritts des Reisenden und damit der Kündigung des Reisevertrages kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Wie hoch die Entschädigung ist, können Sie meistens den allgemeinen Reisebedingungen entnehmen. Diese werden jedoch nur dann wirksam, wenn Sie Ihnen anlässlich der Buchung der Reise übergeben wurden oder Sie in sonstiger Weise die Möglichkeit hatten, von den Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen.

Wichtig ist: die pauschale Entschädigung des Reiseveranstalters muss angemessen sein.

Tage vor Reisebeginn
Höhe der Entschädigung
 bis 30.  Tage vor Reisebeginn  ca. 4 % des Reisepreises
 28. - 22.   Tag vor Reisebeginn  ca. 8 % des Reisepreises
 21. - 15.   Tag vor Reisebeginn  ca.25 % des Reisepreises
 14. - 7.    Tag vor Reisebeginn  ca.40 % des Reisepreises
 6       Tage vor Reisebeginn  ca.50 % des Reisepreises

Hinweis: Die hier angegebene Höhe der Entschädigung ist unverbindlich und kann im Einzelfall von den angerufenen Gerichten sowohl unter- wie überschritten werden.

Unzulässig sind Klauseln, wonach Umbuchungen innerhalb von 21 Tagen wie Stornierungen behandelt werden, dass Umbuchungen innerhalb von 40 Tagen vor Reisebeginn als Reiserücktritt verbunden mit einer Neuanmeldung gewertet werden, oder dass ab 30 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises als Stornogebühr zu zahlen sind.

Fordert der Reiseveranstalter eine unangemessen hohe Entschädigung, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Kann eine Ersatzperson die Reise antreten?

Finden Sie jemanden, der statt Ihnen die von Ihnen gebuchte Reise antreten will, muss der Reiseveranstalter dies in der Regel akzeptieren. Die Ersatzperson kann der Reiseveranstalter jedoch dann ablehnen, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht für die Reise geeignet ist (z.B. wenn Sie ersatzweise Ihre 80jährige Großmutter auf Ihre geplante Hochgebirgstreckingtour schicken wollen). Grundsätzlich darf der Reiseveranstalter von Ihnen die Mehrkosten, die bei ihm durch die Umbuchung anfallen, verlangen.

Bitte beachten Sie:
  • Die max. Versicherungssumme bei einer Reiserücktritt Versicherung beträgt 5000,- €.
  • Nicht versichern können wir leider Segeltörns und Yachtcharter.
  • Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 69. Lebensjahr
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten...

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