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Auslandskrankenversicherung |
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Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert.
Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern
der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit
Deutschland ein Sozialabkommen haben.
Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus,
die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet.
Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht
krankenversichert!
Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche
Auslandskrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem
Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im
Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine
Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe
übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen
medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland
verlangt würden.
Die Auslandskrankenversicherung bietet u.a.
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und
Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie
Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein
Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie:
- Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
- Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
- Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 69. Lebensjahr
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den
detaillierten
Bedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 42 Tage Reisedauer)
Bedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 365 Tage Reisedauer)
Hier können Sie Ihre Auslandkrankenversicherung bequem Online abschließen.
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